Informationen zu Art. 74 der EU-Batterieverordnung
Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
Dieses Dokument enthält Informationen über Altbatterien gemäß Art. 74 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, (nachfolgend „BatterieVO“).
Gemäß Art. 74 der BatterieVO müssen Händler, die Endnutzern Batterien bereitstellen, bestimmte Hinweise dauerhaft und in leicht zugänglicher und deutlich sichtbarer Weise zur Verfügung stellen.
Die Rolle der Endnutzer im Hinblick auf den Beitrag zur Abfallvermeidung
Als Endnutzer spielen Sie eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Abfall.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Batterien die vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen bezüglich Verwendung, Behandlung, Lagerung und Aufladung von Batterien. Dadurch wir die Lebensdauer der Batterien maßgeblich verlängert, Abfall vermeiden und die Umwelt entlastet.
Die Rolle der Endnutzer im Hinblick auf den Beitrag zur getrennten Sammlung von Altbatterien
Batterien und Akkus enthalten viele Rohstoffe wie Zink, Eisen oder Nickel, die durch Recycling wieder dem Nutzungskreislauf zugeführt werden können. Gleichermaßen enthalten Altbatterien aber auch Schadstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden und schädigen können. Ein verantwortungsvoller Umfang mit Altbatterien ist daher für Mensch und Umwelt unerlässlich.
Gebrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind immer getrennt vom Hausmüll und entsprechend den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu entsorgen.
Dies zeigt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Altbatterien dürfen also nicht in den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt entsorgt werden.
Batterien, die Schwermetalle enthalten, sind mit den chemischen Symbolen (Cd, Pb) gekennzeichnet. Diese Schwermetalle können der Gesundheit von Menschen und Tieren schaden und die Umwelt schädigen. Als Endnutzer sind Sie verpflichtet, diese Batterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Seien Sie sich dabei der Gefahren bewusst, die entstehen können, wenn beschädigte oder unsachgemäß entsorgte Batterien in die Umwelt gelangen. Solche Batterien können Brände verursachen und austretende Flüssigkeiten können das Erdreich sowie Wasser kontaminieren.
Als Endnutzer können Sie gebrauchte Batterien kostenfrei zurückzugeben, z. B. bei den öffentlichen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder dort, wo Batterien verkauft werden. Sie können Batterien der betreffenden Art nach Gebrauch auch unentgeltlich an uns zurücksenden.
Weitere Informationen zur Sammlung und Recycling von Altbatterien finden Sie auch unter www.batterie-zurueck.de.
Die Umweltkosten nach Art. 74 Abs. 5 der BatterieVO finden Sie unter www.batterie-zurueck.de/de/bewirtschaftungvonaltbatterien/.
Sicherheitshinweise
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Zeichen 
und einem der chemischen Symbole
- Cd (= Batterie enthält Cadmium),
- Hg (= Batterie enthält Quecksilber) oder
- Pb (= Batterie enthält Blei) versehen.
Lithiumbatterien und Akkupacks aller Systeme fallen ebenfalls unter die BatterieVO und dürfen nur im entladenen Zustand bei den Rücknahmestellen abgegeben werden.
Zum Schutz vor Kurzschlüssen bei nicht vollständiger Entladung sind bei diesen Typen die Batteriepole (+ und -) vor der Rückgabe ggf. mit Klebestreifen zu isolieren.
Achtung: Das Verschlucken von Münz-/Knopfzellen (Kleinbatterien) kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen. Bei dem Verdacht, dass eine Batterie verschluckt oder auf andere Art in den Körper gelangt ist, suchen Sie unbedingt einen Arzt auf.
Stellen Sie sicher, dass Sie Batterien unter gut belüfteten, trockenen und kühlen Bedingungen lagern.
Halten Sie Batterien von Wasser, Regen, Schnee, Frost und Taufeuchtigkeit fern.
Lagern Sie Batterien nicht in der Nähe von Wärmequellen, setzen Sie Batterien nicht dem direkten Sonnenlicht aus.
Bewahren Sie Batterien stets außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Symbole auf Batterien
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachte in Deinem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweise zur Batterierückgabe
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem link: www.batterie-zurueck.de.
